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Hier finden Sie regelmäßig neue Mitteilungen, die Sie interessieren könnten.

Klar Stellung beziehen #bloggerfuerfluechtlinge

Die Initiative #bloggerfuerfluechtlinge ruft Blogger verschiedenster Art dazu auf, Flagge für Solidarität und gegen Fremdenhass zu zeigen. Grund dafür ist der anhaltende Flüchtlingsstrom nach Europa, die offenbar unzureichend vorbereitete öffentliche Hand und nicht zuletzt die untragbaren Äußerungen und Taten einiger Bundesbürger.

Stellung beziehen gegen Fremdenfeindlichkeit

Dieses Gesetz setzt die sichere medizinische Versorgung aufs Spiel“

 

„Dieses Gesetz setzt die sichere medizinische Versorgung aufs Spiel“

 

Die Position des niedergelassenen Facharztes wird mit dem Entwurf zum Versorgungsstärkungsgesetz alles andere als gestärkt – dieser Ansicht sind die Gesellschaft fachärztlicher Berufsverbände (GFB) und die Facharztallianz Bayern (FAABY). In einer gemeinsamen Erklärung zählen sie Aspekte auf, die ihrer Meinung nach dringend geändert werden müssen.

 

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http://www.facharzt.de/a/a/151274/

 

Freiwillige Qualitätsinitiativen wirken am nachhaltigsten

 Qualitätssicherung – Die KBV hat in einem Konzept Empfehlungen für die Durchführung von Peer-Review-Verfahren speziell in der vertragsärztlichen Versorgung entwickelt. Damit ist das Portfolio ambulanter Qualitätsförderungsinstrumente um einen weiteren Baustein erweitert worden

Berlin, 20. Oktober 2014 – „Freiwillige Qualitätsinitiativen, die von engagierten Ärzten und Psychotherapeuten aus ihrem Versorgungsalltag heraus selbst entwickelt werden, wirken am nachhaltigsten“, erklärte heute in Berlin der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen. Das Konzept „Peer-Review-Verfahren in der vertragsärztlichen Versorgung – Empfehlungen für Praxen, Arztnetze und Qualitätszirkel“ soll die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten bei der Umsetzung von freiwilligen und qualitätsfördernden Maßnahmen in ihren Praxen unterstützen. Unter Peer Review ist der kollegiale Austausch über Behandlungsmethoden und -prozesse zu verstehen. Das eigene ärztliche Handeln soll reflektiert und das gegenseitige Lernen gefördert werden.

Fachgruppenbezogene und spezifisch auf die Bedingungen der ambulanten Versorgung ausgerichtete Peer-Review-Verfahren können zukünftig auf dieser Grundlage entwickelt und besser umgesetzt werden.

„Peer Review stellt eine sinnvolle Ergänzung des vertragsärztlichen Qualitätsmanagements dar. Auch die bundesweit etablierten über 9.000 Qualitätszirkel basieren auf dem Konzept der Qualitätsentwicklung durch den kollegialen Austausch. Peer-Review-Verfahren fördern das Qualitätsverständnis und sind für Hausärzte und Fachärzte gleichermaßen von Nutzen. In diesem Zusammenhang begrüßen wir es sehr, dass die Politik das Thema Qualität erneut in den Fokus gerückt hat“, erläuterte Gassen.

Impulsgebend für die Erarbeitung des Konzeptes waren das „Curriculum Ärztliches Peer Review“ der Bundesärztekammer und Initiativen von Vertragsärzten, insbesondere des Anästhesienetzes Berlin-Brandenburg e. V. (ANBB). Die Entwicklung der Empfehlungen erfolgte im Dialog mit Kammervertretern sowie Anwendern aus der ambulanten Versorgung und dem Rehabilitationsbereich

Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Anhang als PDF und im Internet unter http://www.kbv.de/html/417.php 

 

Studie zum Beatmungsdruck bei künstlicher Beatmung

Eine internationale Studie an 30 Zentren in Europa, Nord- und Südamerika mit insgesamt 900 Patienten und Patientinnen hat versucht, die optimale Strategie bei künstlicher Beatmung im Rahmen von Operationen im Bauchraum zu identifizieren. Wie die österreichische Tageszeitung "Der Standard" berichtete, stellte sich in der im Lancet publizierten Studie heraus, dass der Beatmungsdruck am Ende des Atemzyklus - nach der Ausatmung - nicht deutlich erhöht werden muss.

Kinderchirurgen warnen: Medienberichte über Narkoserisiken verunsichern Eltern

Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) bedauert jüngste Medienberichte, wonach eine Allgemeinanästhesie bei Säuglingen und Kleinkindern zu einer lebenslangen Beeinträchtigung des Gedächtnisses führen könne. Solche wissenschaftlich derzeit nicht haltbaren Aussagen verunsicherten Eltern betroffener Kinder und schadeten den kleinen Patienten, kritisiert die DGKCH. Stattdessen sollten Ärzte Eltern beraten und vermitteln, dass notwendige Operationen rechtzeitig stattfinden.

Die Berichte beruhen auf einer kürzlich im Fachblatt „Neuropsychopharmacology“ veröffentlichten Studie von US-Forschern um Greg Stratmann (siehe auch unsere Meldung vom 10. Juni 2014). Sie verglichen die Gedächtnisleistung von 28 Kindern im Alter zwischen sechs und elf Jahren, die sich aufgrund einer Operation im ersten Lebensjahr einer Allgemeinanästhesie unterzogen hatten und eine um 25 Prozent verringerte Gedächtnisleistung aufwiesen als Gleichaltrigen ohne Anästhesieerfahrung. Die DGKCH bezeichnete es als verantwortungslos, diese Erkenntnisse als Argument gegen eine begründete Operation, etwa in den ersten beiden Lebensjahren, zu verwenden: „Es besteht Konsens, dass wir Kinder nur operieren, wenn es medizinisch geboten ist."

Viele Chirurgen und Anästhesisten betroffen: BNC kritisiert Pläne des Sachverständigenrates

In seinem aktuellen Jahresgutachten empfiehlt der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) der Politik unter anderem, Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) zum Aufkauf von Arztpraxen zu zwingen, wenn in einem Zulassungsbereich eine „Überversorgung“ von über 200 Prozent vorliegt. In einer aktuellen Pressemitteilung kritisiert der Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC) diese Empfehlung als statistische Schönfärberei und unzulässigen Eingriff in die unternehmerische Freiheit niedergelassener Ärzte.

BNC-Präsident Dr. Dieter Haack warnt: „Derzeit würde eine solche Maßnahme 1.739 Arztsitze treffen, vor allem Fachinternisten (994 Sitze) sowie Chirurgen und Anästhesisten (jeweils 174 Sitze).“ Der SVR verkennt dabei zwei wichtige Faktoren: Zum einen basiert die errechnete „Überversorgung“ einzelner Gebiete auf der vertragsärztlichen Bedarfsplanung, die sich trotz aktueller Reformen im Kern unverändert an den Arztzahlen aus dem Jahr 1990 orientiert – ohne Rücksicht auf den demographischen Wandel und den tatsächlichen Bedarf für medizinische Versorgung der Menschen in diesem Land. „In Gebieten, die heute über 200 Prozent Überversorgung aufweisen, hat der Zulassungsausschuss der KVen und Krankenkassen Ärzten seinerzeit per Sonderbedarfszulassung ihre Arztsitze zugeteilt. Und zwar, weil die Einzelfallprüfung ergeben hatte, dass in ihrer Region eben doch ein erhöhter Bedarf besteht“, erinnert Haack.

Zum anderen lässt das SVR-Gutachten außer Acht, dass gerade Chirurgen und Anästhesisten seit Anfang der 1990er Jahre von der Politik motiviert wurden, sich in eigener Praxis niederzulassen. Haack erklärt hierzu: „Schließlich weiß man seit Langem, dass das Ambulante Operieren deutlich kostengünstiger und für den Patienten schonender ist als eine Operation im Krankenhaus – und diese Vorteile lassen sich am ehesten realisieren, wenn Patienten in einer Praxis oder einem OP-Zentrum von niedergelassenen Operateuren und Anästhesisten ihrer Wahl ambulant und wohnortnah versorgt werden.“ Infolgedessen investierten niedergelassene Operateure in ganz Deutschland viel Kapital und eröffneten ambulante Operationszentren – mit dem Erfolg, dass etwa ab dem Jahr 2000 immer mehr stationäre Operationen in den ambulanten Bereich verlagert wurden.

Die Forderung des SVR ist aus Sicht des BNC daher in jeder Hinsicht kontraproduktiv: „Sollen diese vor einigen Jahren noch eindringlich geforderten OP-Praxen von der KV aufgekauft und abgewickelt werden? Sollen Arztpraxen, für die nachweislich Sonderbedarf besteht, nur der Statistik zuliebe vom Markt verschwinden? Dieser plötzliche Kurswechsel kommt willkürlichen Enteignungen gleich – politische Verlässlichkeit sieht anders aus!“, kritisiert Haack. Zudem sind wesentliche Details gänzlich ungeklärt: „Mit welchen Mitteln sollen die KVen den Aufkauf von Praxen finanzieren? Wie wird der Wert dieser Praxen festgestellt?“ fragt der BNC-Präsident.

Sollte die Politik dem Rat des SVR folgen, befürchtet der BNC, dass in Zukunft Operationen, die heute kostengünstig und patientenfreundlich ambulant erbracht werden, wieder zu stationären Fällen werden – verbunden mit drastischen Kostensteigerungen und möglichen medizinischen Nachteilen für  Versicherte. „Anders als im niedergelassenen Bereich kann der Patient im Krankenhaus keinen Facharztstandard erwarten und riskiert außerdem eine Infektion mit Krankenhauskeimen“, erinnert Haack.

Bis 30. November 2014 für den Deutschen Schmerzpreis 2015 bewerben

Die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. schreibt zusammen mit der Deutschen Schmerzliga e.V. jährlich den Deutschen Schmerzpreis aus. Mit ihm werden Persönlichkeiten ausgezeichnet, die sich durch wissenschaftliche Arbeiten über Diagnostik und Therapie akuter und chronischer Schmerzzustände verdient gemacht oder die durch ihre Arbeit oder ihr öffentliches Wirken entscheidend zum Verständnis des Problemkreises Schmerz und den davon betroffenen Patienten beigetragen haben.

Verliehen wird der Deutsche Schmerzpreis im Rahmen des Deutschen Schmerz- und Palliativtages 2015 in Frankfurt/Main. Er wird von der Firma Mundipharma gestiftet und ist mit 10.000 Euro dotiert. Nominierungen und Bewerbungen müssen bis spätestens 30. November 2014 bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. Die Wahl erfolgt durch eine unabhängige Jury und den wissenschaftlichen Beirat.