Wie viele Anästhesisten gibt es in Deutschland, und wie viele von ihnen sind selbständig?
Was tun eigentlich niedergelassene Anästhesisten?
Welche Rolle spielen niedergelassene Anästhesisten im deutschen Gesundheitswesen?
Wo findet man Daten zur Zahl ambulanter Operationen in Deutschland?
Welche ambulanten Operationen werden am häufigsten durchgeführt?
Wie wird die Qualität von Narkosen bei ambulanten Operationen gesichert?
Warum klagen so viele ambulante Operateure und Anästhesisten über zu niedrige Honorare?
Wie viele Anästhesisten gibt es in Deutschland, und wie viele von ihnen sind selbständig?
Zahl der Anästhesisten in Deutschland
Jahr | 1991 | 1995 | 2000 | 2005 | 2010 | 2011 |
Gesamtzahl | 10.140 | 12.493 | 16.827 | 20.283 | 24.003 | 24.886 |
Davon niedergelassen |
828 | 1.502 | 2.500 | 2.967 | 2.998 | 2.970 |
Quelle: www.gbe-bund.de, basierend auf Daten der Bundesärztekammer
Was tun eigentlich niedergelassene Anästhesisten?
Niedergelassene Narkoseärztinnen und Narkoseärzte sorgen für einen schmerzfreien, sicheren und komfortablen Verlauf ambulanter Operationen.
Unmittelbar vor, während und nach einer Operation schirmen sie mit ihrer Behandlung Patienten vor vegetativem Stress ab. Die Kernkompetenzen dieser in Intensiv- und Notfallmedizin sowie Schmerztherapie ausgebildeten Spezialisten liegen in der Überwachung lebenswichtiger Funktionen wie Kreislauf- und Atmung und der eventuell sofort notwendigen Behandlung im Falle auftretender Funktionsstörungen. Dank ihrer Expertise werden etwaige Risiken ambulanter Operationen und diagnostischer Maßnahmen auf ein Minimum reduziert. Die zur Anwendung kommenden Methoden reichen von Sedierung (medikamentöse Beruhigung) über Regionalanästhesieverfahren bis zur Allgemeinanästhesie (vollständige Bewusstlosigkeit) mit künstlicher Beatmung.
Welche Rolle spielen niedergelassene Anästhesisten im deutschen Gesundheitswesen?
Niedergelassene Narkoseärztinnen und Narkoseärzte entscheiden beim anästhesiologischen Vorgespräch durch ihre präoperative Risikobewertung der Grund- und Nebenerkrankungen von Patienten, ob bzw. unter welchen Bedingungen ein geplanter Eingriff ambulant durchführbar ist. Sie nehmen damit eine einzigartige fachärztliche Lotsenfunktion für ambulante Eingriffe und diagnostische Maßnahmen wahr und sind so auch Entscheider darüber, ob ein Patient ggf. unter stationären Bedingungen operiert werden muss.
Wo findet man Daten zur Zahl ambulanter Operationen in Deutschland?
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht regelmäßig Zahlen zu den ambulanten Operationen, die im Krankenhaus durchgeführt wurden (Gesundheitsberichterstattung des Bunde, G-BE, siehe www.gbe-bund.de > Gesundheitsversorgung > Medizinische Verfahren, Medizinische Untersuchungen und Behandlungen > Ambulantes Operieren). Die aktuellsten Zahlen hierfür stammen aus dem Jahr 2010.
Wie viele ambulante Operationen in den Praxen oder OP-Zentren niedergelassener Ärzte durchgeführt werden, wird nicht zentral erfasst bzw. statistisch aufbereitet, was z. B. auch der Gesundheitsökonom Prof. Günter Oberender in seinem Gutachten von 2010 bemängelt.
(Quelle: Studie „Ökonomische Betrachtung des ambulanten Operierens" von Oberender & Partner, Download z. B. über den Bundesverband Ambulantes Operieren unter www.operieren.de/content/e3472/e7507/e26845/).
Warum ist die Zahl ambulanter Operationen und damit auch ambulanter Narkosen in den vergangenen 10 Jahren gestiegen?
- Medizinischer Fortschritt: Moderne Überwachungstechnik und Narkoseverfahren ermöglichen es, dass mehr Operationen als früher gefahrlos ambulant durchgeführt werden können. Deutschland hinkt in diesem Punkt übrigens dem europäischen Ausland und vor allem den USA beträchtlich hinterher, denn dort findet ein weit höherer Prozentsatz aller Operationen ambulant statt.
(Quelle: Toftgard C, Parmentier G: International Terminology in Ambulatory Surgery and its Worldwide Practice. In: Day Surgery – Development and Practice. International Association for Ambulatory Surgery 2006) - Mund-zu-Mund-Propaganda: Patienten halten sich ungern im Krankenhaus auf. Sie wissen es zu schätzen, wenn sie vor, während und nach einer ambulanten Operation kontinuierlich vom selben Facharzt betreut werden und nach dem Eingriff rasch wieder nach Hause in ihre vertraute Umgebung zurückkehren können. Wer einmal eine ambulante Operation als angenehm und sicher empfunden hat, erzählt in seinem sozialen Umfeld davon. Alle bislang zu diesem Thema durchgeführten Patientenumfragen kommen zu dem Ergebnis, dass fast alle (95 bis 99 Prozent) der Befragten zufrieden waren und sich wieder ambulant operieren lassen würden.
(Quelle: z. B. Kassenärztliche Bundesvereinigung www.kbv.de/36464.html) - Wirtschaftlichkeitsreserven: Es gibt zum einen den politischen Willen, Leistungen vom stationären in den ambulanten Bereich zu verlagern, um dem Gesundheitssystem unnötige Ausgaben zu sparen. Operationen, die in der Vergangenheit regelmäßig in Krankenhäusern durchgeführt werden, dürfen heute nur noch unter besonderen Voraussetzungen (medizinisches Risikoprofil des Patienten, mangelnde Betreuung zu Hause, mangelnde Kooperation des Patienten) stationär erfolgen. Ansonsten drohen den Krankenhäusern Sanktionen in Form von Rechnungskürzungen durch die Krankenkassen. Welche Eingriffe regelhaft ambulant durchgeführt werden sollen, ist in einem Katalog eindeutig geregelt.
(Quellen: Deutsche Krankenhausgesellschaft, siehe www.dkgev.de/dkg.php/cat/66.
Statistisches Bundesamt: Grunddaten der Krankenhäuser, Fachserie 12 Reihe 6.1.1 – 2011.)
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Gesundheit/Krankenhaeuser/GrunddatenKrankenhaeuser2120611117004.pdf?__blob=publicationFile
Welche ambulanten Operationen werden am häufigsten durchgeführt?
Über die Häufigkeit bestimmter ambulanter Eingriffe wird keine bundesweite Statistik geführt. Grundsätzlich umfasst das Spektrum möglicher ambulanter Operationen aber folgende Eingriffe:
Anästhesie
Leitungsanästhesie, örtliche Betäubung, Plexusanästhesie, Spinal- / Periduralanästhesie, Vollnarkose (Allgemeinanästhesie), Schmerztherapie, medikamentöse Schmerztherapie, spezielle schmerztherapeutische Verfahren.
Augenheilkunde
Augenmuskel-Operation (Schieloperation), Operation des Grünen Stars (Glaukomoperation), Eingriffe an der Netzhaut, Operation des Grauen Stars (Katarakt-Operation), Operation von Weit- und Kurzsichtigkeit.
Chirurgie
Abszessspaltung, Analabszess und Analfistel, Bandnähte an großen und kleinen Gelenken, Operation der Dupuytren-Kontraktur, Gelenkspiegelung mit Operationen, Hämorrhoiden und andere Enddarmerkrankungen, Korrektur des Hallux valgus, Korrekturen von Hammerzehen, Entfernung von Haut- und Weichteiltumoren, Operation des Karpaltunnel-Syndroms, Knochenbruch-Operationen, Krampfaderoperationen, Leistenbruch-Operation, Muskelbiopsie, Osteosynthese-Materialentfernung, Tennis-Ellenbogen.
Dermatologie
Entfernung von gutartigen und bösartigen Hauttumoren und Muttermalen. Narbenkorrekturen und Hautverpflanzungen, Abschleifen und Schälbehandlungen, Laserbehandlungen, Fettabsaugung (Liposuktion)
Gynäkologie
Gebärmutterausschabung (Kürettage oder Abrasio), gynäkologische diagnostische Bauchspiegelung (Laparoskopie), Sterilisation der Frau (Eileiterdurchtrennung), Endometriose-Operation, Operationen mittels Gebärmutterspiegelung (Hysteroskopie), Gewebsentnahme Gebärmutterhals (Konisation), gynäkologische Operationen mittels Bauchspiegelung.
Herzchirurgie
Aggregatwechsel nach Einpflanzung eines automatischen Defibrillators (AICD), Herzschrittmacher- Implantation, Einpflanzung eines automatischen implantierbaren Kardio-Defibrillators (AICD), Korrektur-Operation nach Venenentnahme, Materialentfernung aus dem Brustbein, Narbenkorrekturen, Port-Implantation
HNO
Entfernung der Rachenmandeln (Polypen), Nasennebenhöhlen-Operationen, Operationen am Mittelohr (Parazentese), hörverbessernde Operationen, kosmetische Operationen HNO.
Kinderchirurgie
Blinddarm-Operation (Appendektomie), Hodenhochstand, Leistenbruch, Nabelbruch, Verengung der Harnröhrenöffnung (Meatusstenose), Verkürzung des Zungenbändchens, Vorhautverengung (Phimose), Wasserbruch.
Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurgie (MKG)
Einpflanzung künstlicher Zahnwurzeln (Implantate), Kieferhöhlen-Operationen, Lidplastik, Ohrenkorrekturen, Parodontose-Operationen, Wurzelspitzen-Resektion und operative Entfernung von Weisheitszähnen, kieferorthopädische Operationen, Tumoroperationen.
Neurochirurgie
Minimalinvasive Bandscheiben-Operationen, Schmerznervverödung bei Wirbelsäulenverschleiß, Nerveneinklemmungen und -verletzungen.
Orthopädie
Gelenkspiegelung mit Operationen, Bandnähte an großen und kleinen Gelenken, Operation der Dupuytren-Kontraktur, Operation des Karpaltunnel-Syndroms, Knochenbruch-Operationen, Korrektur des Hallux valgus, Korrekturen von Hammerzehen, Tennis-Ellenbogen.
Plastische Chirurgie
Botox-Behandlung, Fettabsaugung (Liposuktion), Handgelenks-Eingriffe, handchirurgische Eingriffe, Nasolabialfalten-Behandlung, Sehnen- und Nervenverletzungen, Korrektur behindernder Narben, kosmetisch-plastische Operationen.
Urologie
Blasenspiegelung / Harnröhrenspiegelung, Eingriffe an Blase und Harnröhre, Eingriffe am Hoden, Operation von Harnröhrenfehlbildungen (Hypospadie), Entfernung von Nierensteinen mittels Harnleiterspiegelung, Prostata-Biopsie, Sterilisation des Mannes.
(Quelle: Bundesverband Ambulantes Operieren (BAO), www.operieren.de)
Wie wird die Qualität von Narkosen bei ambulanten Operationen gesichert?
Zur technischen und personellen Ausstattung des anästhesiologischen Arbeitsplatzes gibt es Empfehlungen der Fachverbände. Die Mindestanforderungen an diese Strukturqualität wurden Ende 2012 von der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) und des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten e.V. (BDA) aktualisiert (1). Sie betreffen den Raum-, Einrichtungs- und Gerätestandard und die personellen Anforderungen. Entsprechend sind Anästhesien einem Facharzt für Anästhesiologie vorbehalten; bei der Ein- und Ausleitung der Narkose muss qualifiziertes Personal assistieren, es darf während dieser Zeit nicht mit anderen Aufgaben betraut sein.
Ambulante Operationen sind genehmigungspflichtig. Die Einhaltung der Vereinbarung zur Qualitätssicherung wird regelmäßig durch Begehungen überprüft. Davon unabhängig kontrollieren ebenfalls die Gesundheitsämter und ggf. die Bezirksregierungen. Die Anforderungen haben zunächst nur empfehlenden Charakter. Sie werden aber in straf- und zivilrechtlichen Verfahren von den Sachverständigen regelmäßig als rechtlich bindend herangezogen.
Neben diesen auf die Sicherung der Strukturqualität gerichteten Anforderungen wird die wesentlich schwerer zugängliche Prozessqualität durch innerärztliche Maßnahmen wie Handlungsempfehlungen und sog. Behandlungsalgorithmen kontinuierlich weiter entwickelt.
Von besonderer Bedeutung ist der fachliche Austausch über tatsächliche aber auch Beinahe-Fehler. Als hilf- und lehrreich wird hier das bundesweite anonymisierte Meldesystem von sicherheitsrelevanten Ereignissen in der Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerztherapie erlebt. Dieses „Critical Incident Reporting System Anästhesiologie" (CIRS-AINS) ist ein gemeinsames Modellprojekt des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten (BDA), der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) und dem Ärztlichem Zentrum für Qualität in der Medizin zur Verbesserung der Patientensicherheit (2). Auf der Internetplattform können Anästhesisten u. a. den „Fall des Monats" beschreiben und die Analysen sämtlicher Komplikationen nachlesen. CIRS-AINS dient dem wissenschaftlichen Austausch und der Weiterbildung und wird gut genutzt.
Eine im Mai 2014 veröffentliche Analyse von in Deutschland erhobenen Daten über etwa 1,4 Millionen Narkosen bei geplanten Operationen von ansonsten weitgehend gesunden Patienten hat ein Anästhesie-bedingtes Risiko für schwere Zwischenfälle von 7,3 pro einer Million Narkosen ergeben (3,4).
Beim fachlichen Austausch über die Behandlungsqualität vollzieht sich gegenwärtig ein Kulturwandel. Bestes Beispiel für neue Wege in der Qualitätssicherung ist ein Projekt für die ambulante Anästhesie, das seit Januar 2013 von einer Arbeitsgruppe des Anästhesienetzes Berlin-Brandenburg entwickelt wird. Dieses sog. Peer-Visit-Verfahren wird ab dem 2. Quartal 2014 eingeführt (5).
Es handelt sich bei diesem Verfahren nicht um amtliche Begehungen, sondern um förmliche und strukturierte Besuche unter fachlich Gleichgestellten in ihren Behandlungseinrichtungen. Im Rahmen solcher Besuche werden Beobachtungen über Prozessabläufe gemeinsam besprochen und im Hinblick auf eventuelle Verbesserungspotentiale bewertet. Die Bereitschaft, an einzelnen Schwachpunkten zu arbeiten, ist in diesem Kontext viel größer als bei einer Prüfung durch einen Fachfremden, der möglicherweise als alltagsfern und bürokratisch empfunden wird. Im stationären Bereich wurde mit diesem Konzept beispielsweise auf Intensivstationen vor kurzem schon begonnen. Erste Erfahrungsberichte sind durchweg positiv (6). Mittlerweile erfährt das innovative Pilotprojekt des Anästhesienetzes Berlin Brandenburg Unterstützung sowohl vom Bundesverband der Deutschen Anästhesisten (BDA) und der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) als auch von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung.
- Anästhesiearbeitsplatz – Minimalanforderungen Version 5.0 vom 09.10.2012, PDF
- https:/www.cirs-ains.de
- Br J Anaesth 2014; online 5.Mai
- Beitrag Ärztezeitung-online zu Narkoserisiko 2014
- http://www.anaesthesie-netz-deutschland.de/index.php/aktuelles/aktuelle-meldungen/178-pressemitteilung-des-and-peer-review-qualitaetssicherung-auf-kollegialer-vertrauensbasis.html
- Deutsches Ärzteblatt, Jg. 110, Heft 43, Oktober 2013
Warum klagen so viele ambulante Operateure und Anästhesisten über zu niedrige Honorare?
Als Ursache wird die im deutschen Gesundheitswesen angelegte Trennung zwischen dem ambulanten und dem Krankenhaussektor angesehen. Leistungen in den beiden Sektoren werden nach völlig unterschiedlichen Vergütungssystemen berechnet separat finanziert. Leider hatte die Verlagerung von Leistungen aus dem Krankenhaus in den ambulanten Sektor noch nie die (eigentlich logische) Folge, dass das Geld der Leistung gefolgt wäre. Die zur Verfügung stehenden Honorare reichen nicht aus, um die hohen Investitions- und Betriebskosten ambulanter Operateure und Anästhesisten zu decken. Diese müssen als niedergelassene Ärzte sämtliche Investitionen in Medizintechnik, Personal und Qualitätssicherung selbst tätigen, während Krankenhäuser viele ihrer Ausgaben aus Landesmitteln bestreiten können („duale Finanzierung").
(Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung zu Ärzteeinkommen).
Warum geht nicht eine höhere Anzahl niedergelassener Operateure und Anästhesisten pleite, wenn ihre Leistungen doch unterfinanziert sind?
Eine Kassenarztpraxis muss sich glücklicherweise nicht allein aus den Vergütungen über Wasser halten, die von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gezahlt werden. Dann gäbe es tatsächlich viel mehr Praxispleiten in Deutschland. Tatsächlich können Kassenarztpraxen in der Regel nur durch „Quersubventionierung" überleben. Je nach Fachrichtung, Lage und Leistungsspektrum der Arztpraxis kann es sein, dass sie mit einem Anteil von nur zehn Prozent Privatpatienten etwa 30 Prozent des Praxisumsatzes erwirtschaften. Ärzte, die von den Berufsgenossenschaften als D-Ärzte zur Versorgung von Unfällen zugelassen sind, erhalten für diese Leistungen ebenfalls höhere Vergütungen als im GKV-Bereich.
Allerdings empfinden viele Ärzte (ebenso wie Versicherte sowohl in der GKV als auch in der PKV) diese Quersubventionierung als nicht sachgerecht. Sie fordern, dass ambulante Operationen und Narkosen, dank derer die gesetzlichen Kassen immense Krankenhauskosten einsparen können (1), endlich kostendeckend vergütet werden.
Quelle: Studie „Ökonomische Betrachtung des ambulanten Operierens" von Oberender & Partner, Download z. B. über den Bundesverband Ambulantes Operieren unter www.operieren.de/content/e3472/e7507/e26516/e26845/e26847