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Die Mitgliedschaft

auch für Praxen, die noch nicht in einem Netz organisiert sind!

Das AND ist der Dachverband der niedergelassenen Anästhesiologen Deutschlands. Dies erfolgt in Kooperation mit dem BDA. Der enge Schulterschluss mit dem BDA ist ausdrücklich in der Satzung des AND festgeschrieben.

Ordentliche Mitglieder des AND sind

  • Zusammenschlüsse freiberuflich tätiger Anästhesisten (Netze/ Genossenschaften/ Verbünde/ Verbände)

Fördermitglieder sind

  • Einzelpraxen, Gemeinschaftspraxen oder Praxisgemeinschaften. Um als ordentliches Mitglied mit Stimmrecht aufgenommen zu werden, müssen sich die Fördermitglieder regional etablierten Zusammenschlüssen anschließen oder selbst einen Zusammenschluss gründen.

Die Aufnahmegebühr umfasst 100 Euro je Mitglied eines regionalen Verbundes. Sie ist von jedem Mitglied, egal ob ordentliches Mitglied oder Fördermitglied, zu zahlen. Wird ein Fördermitglied durch die Gründung eines neuen Anästhesie-Verbandes oder den Beitritt zu einem schon bestehenden Anästhesie-Verband zum ordentlichen Mitglied, wird keine weitere Aufnahmegebühr erhoben.

Die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrags beträgt

  • je Mitglied eines regionalen Verbundes: 120 Euro
  • Fördermitglieder (bei Gesellschaften je natürlicher Person, die Arzt ist): 240 Euro

Fördermitglieder (nicht-ärztl. jur. Personen) werden individuell vom Vorstand veranlagt.
Für berufspolitische Aktivitäten werden 20% des Beitrags erhoben.
Für wirtschaftliche Aktivitäten werden 80% des Beitrags erhoben.

Hier können Sie das Beitrittsformular herunterladen.Beitrittserklärung