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Ehrenkodex

1. Allgemeines

Die Vereinsinteressen werden von den Mitgliedern nach außen repräsentiert. Entscheidungen und Beschlüsse der Mitgliederversammlung müssen von allen Mitgliedern in der praktischen Umsetzung mitgetragen werden.

Im Sinne einer konstruktiven Vereinsarbeit mit Benefit für alle Mitglieder hat stets ein offener Meinungsaustausch zu erfolgen, subversive Tendenzen sind nicht erwünscht. Netzinterne Informationen (auch elektronischer Postverkehr) dürfen nicht an Nicht-Netzmitglieder weitergegeben werden, solange keine ausdrückliche Freigabe vorliegt.

Ein fairer und kollegialer Umgang mit gegenseitigem Verständnis ist zwingend erforderlich. Auf die Berufsordnung für Ärzte wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich verwiesen.

Die Mitglieder verpflichten sich, den Gemeinschaftsinteressen zu dienen, ohne daraus persönlichen materiellen Nutzen auf Kosten anderer zu ziehen.

2. Vertretungen / Akquisition

Bei Vertretungstätigkeit am Arbeitsplatz eines Mitglieds ist auf kollegiales und loyales Verhalten zu achten; von diskreditierenden Aussagen und Abwerbung des Operateurs ist Abstand zu nehmen: Nur nach Rücksprache und in gegenseitigem Einvernehmen kann die Übernahme von Anästhesietätigkeiten in operativen Praxen der Facharztkollegen erfolgen.

Kein Mitglied darf einen mit einem anderen Mitglied kooperierenden Operateur abwerben, es sei denn, der ursprünglich kooperierende Anästhesist bekundet sein Einverständnis.

Wendet sich ein Operateur von sich aus an einen anderen Anaesthesisten im Netz, dann informiert dieser den bisher kooperierenden davon, um ihm Gelegenheit zu geben mit dem Operateur eine Klärung herbeizuführen. Sucht der Operateur auch dann noch nach einem neuen Kooperationspartner im Netz, dann ist das möglich. Dieser darf ihm aber keine finanziell günstigeren Bedingungen anbieten.

Einmal zugesagte Vertretungen müssen übernommen werden.

3. Honorarvereinbarungen

Bei Honorarvereinbarungen mit Patienten und / oder Kooperationspartnern sollen die vom Verein empfohlenen Richtgrößen und evtl. bestehende Musterverträge Beachtung finden.

4. Anerkenntnis und Zuwiderhandlung

Der Ehrenkodex ist Bestandteil des Umgangs der Mitglieder miteinander und durch Beschluss der Mitgliederversammlung für jedes Mitglied bindend.

Bei Aufnahme neuer Mitglieder wird der Ehrenkodex diesen zugänglich gemacht. Bei offensichtlichem Ignorieren der Verhaltensregeln findet eine kritische Würdigung durch den Vorstand statt: dieser kann ein Ausschlussverfahren einleiten.