Niedergelassene Anästhesisten gelten künftig als fachärztliche Grundversorger und können eine Pauschale für Fachärztliche Grundversorgung (PFG) in Höhe von 7,00 Euro abrechnen. Dies berichtete Elmar Mertens, Vorsitzender des Referats für den vertragsärztlichen Bereich im Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA), beim diesjährigen Kongress niedergelassener Anästhesisten (NARKA) vom 13. bis 15. September 2013 in Aachen.
Mit der Honorarreform, die zum 1. Oktober 2013 in Kraft tritt, geht eine Erhöhung des Orientierungspunktwertes auf 10 Cent einher. Um die Anhebung des Punktwertes auszahlungsneutral zu gestalten, gebe es allerdings gleichzeitig weniger Punkte pro Leistung. Als bedeutsamer bezeichnete Mertens die Anpassung des Standardbewertungssystems (STABS), die zum 1. Juli 2014 erfolgen soll. Hier fordern die Anästhesisten die Einführung eines Morbiditätszuschlags für anästhesierelevante Grunderkrankungen wie Diabetes mellitus, Hypertonie oder Adipositas. „Die Anästhesie bei einem Hypertoniker oder einem Diabetiker ist deutlich aufwändiger als ohne diese Grunderkrankungen“, argumentierte Mertens, „bei einem Diabetiker muss der Anästhesist im Verlauf der Operation zum Beispiel immer wieder mal den Blutzucker messen, ohne dass ihm diese Leistung vergütet wird.“