Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Anästhesistin bei der Brustvergrößerung nicht auf die korrekte Beatmung der Patientin geachtet und die über längere Zeit bestehende Fehlbeatmung nicht bemerkt hatte.
Wie die „Ärzte Zeitung“ berichtete, wertete das Hamburger Landgericht den Fehler der Ärztin als „Ausnahmeversagen“ und sprach kein Berufsverbot aus.
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/default.aspx?sid=830856&cm_mmc=Newsletter-_-Newsletter-C-_-20130206-_-Recht
Zur Pressemitteilung der Hamburger Justizbehörde gelangen Sie hier:
http://justiz.hamburg.de/presseerklaerungen/3819982/pressemeldung-2013-02-05-olg-02.html