Grund für die Verunsicherung ist vor allem die Deutsche Rentenversicherung Bund, die in der Vergangenheit viele Statusfeststellungsverfahren angestrengt hat. Viele dieser Verfahren endeten mit dem Ergebnis, dass die Honorarärzte entgegen anderslautender Verträge ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis mit dem Krankenhaus hatten und somit sozialversicherungspflichtig waren. Wie das Deutsche Ärzteblatt aktuell berichtet, werden den Honorarärzten langfristige Vertretungen schon heute kaum noch angeboten. Manche Krankenhäuser drängten auch darauf, dass die Ärzte vor Einsatzbeginn einen Antrag auf Freistellung bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Noch häufiger werde den Honorarärzten aber nahegelegt, eine befristete Anstellung im Krankenhaus für die Dauer der Vertretung einzugehen.