BGH-Urteil zur Konsiliarbehandlung
Ein Konsiliararzt haftet für Befunderhebungsfehler bei einer Krankenhausbehandlung nur dann, wenn er ein eigenes Vertragsverhältnis zum Patienten hat. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil (Az.: VI ZR 78/13) entschieden. Dies gilt nach Auffassung der obersten Richter sogar dann, wenn der Konsiliararzt weiß, dass der Klinik wichtige Geräte für einen korrekten Befund fehlen.
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